Fragen & Antworten
Während unserer regelmäßigen Bürgerinformationsveranstaltungen gehen viele Fragen rund um die Windparkentwicklung ein, die wir auf dieser Seite beantworten.
Um Fledermäuse vor Kollisionen mit Windenergieanlagen (WEA) zu schützen, werden Anlagen i.d.R. in den ersten 2 Jahren des Betriebs über pauschale Abschaltzeiten abgeschaltet. Ein in dieser Zeit parallel stattfindendes so genanntes Gondelmonitoring soll die meist pauschal angeordneten Abschaltzeiten an die tatsächlichen vor Ort vorkommenden Arten und Fledermausaktivitäten passgenau anpassen. Das Gondelmonitoring dient dazu, für den langfristigen Betrieb der WEA den optimalen Abschaltalgorithmus zur Sicherstellung des Fledermausschutz für die konkret vor Ort vorkommenden Fledermausarten zu ermitteln. Aus Sicht des Artenschutzes gilt dieses Vorgehen als anerkannte Methode zum Fledermausschutz, die überdies das Wissen um Vorkommen und Verhalten der Fledermausarten vor Ort verbessert. Umfangreiche Forschungsprojekte zur eingesetzten Technik und Datenanalyse haben die Wirksamkeit belegen können. Weitere Infos dazu finden Sie z.B. bei der Fachagentur Windenergie
Eine anerkannte und in der Praxis erprobte Stoppfunktion für Vögel wie bei Wasserkraftanlagen existiert derzeit noch nicht. Es existieren allerdings erste technische, Radar- und optisch basierte Systeme, die Vögel automatisch erkennen und entsprechend die Windenergieanlagen abschalten sollen, um eine Kollision zu vermeiden. Hierbei sind hohe Anforderungen an die verlässliche und korrekte Identifizierung der relevanten Arten und an die automatisierte Erkennung der Arten zu stellen. Ob eine Anwendung dieser technischen Systeme zukünftig möglich, erforderlich und sinnvoll ist, muss stets standortbezogen und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde evaluiert werden. Ein möglicher Einsatz dieser automatisierten technischen Systeme ist auch insbesondere abhängig von der weiteren technischen Entwicklung sowie der laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu diesem Thema. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat Ende 2021 einen umfassenden Abschlussbericht zum Forschungs- und Entwicklungsvorhaben veröffentlicht.
Ideen für Wald-/Naturraumentwicklungsmaßnahmen umfassen eine Vielzahl an Möglichkeiten, darunter die Aufforstung neuer Flächen mit Klimaschutz-Mischwald (als sogenannte Waldneuanlage) sowie auch die Wiederbepflanzung von vorhandenen Flächen (als sogenannte Wiederaufforstung). Darüber hinaus gibt es weitere Ideen, die lokal einen ökologischen Mehrwert für die Natur schaffen sollen, darunter z.B. Wiedervernässung, Moorentwicklung, Wassererhaltungsmaßnahmen im Wald, Bachtal-Renaturierung und Altholz-Reservatsflächen. Unser Wunsch ist, so weit wie möglich regional sinnvolle Maßnahmen umzusetzen.
Als eine der Ausgleichsmaßnahmen ist zum Beispiel die Verjüngung eines etwa 3 ha großen Waldareals entlang des Föhrenbachs geplant. Hier sollen abgestorbene und umgestürzte Fichten entnommen und heimische Laubbäume angepflanzt werden. Dieser Waldumbau wird sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken und schafft, dank der Wiedernutzbarmachung eines derzeit gesperrten Wanderwegs, einen positiven Mehrwert für Anwohner*nnen und Tourist*nnen.
Wir haben keine Information über das Fällen von Bäumen oder das Roden von Flächen im Forstrevier Oedelsheim. Die Aktivitäten stehen nicht im Zusammenhang mit der Windparkplanung. Der Bau des Windparks ist frühestens im Jahre 2026 möglich. Um überhaupt für den geplanten Windpark Bäume fällen bzw. Flächen roden zu dürfen, muss im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens (welches ab Frühjahr 2024 geplant ist) zunächst ein Antrag für Waldumwandlung gestellt werden, und im Gegenzug müssen Ersatzaufforstungsmaßnahmen dargelegt werden. Erst nach erteilter Genehmigung darf mit dem Fällen von Bäumen begonnen werden, so denn erforderlich. Statkraft möchte den Flächenbedarf so gering wie möglich halten. Für Fragen zur aktuellen Bewirtschaftung im Forstrevier Oedelsheim wenden Sie sich bitte direkt an den Grundstückseigentümer HessenForst, und hier an das zuständige Forstamt Reinhardshagen, Herrn Klemens Kahle (Tel. 05544 9510-22) oder den verantwortlichen Revierleiter Herr Gunter Mantel (Tel. 05574 94590-37). Alle Kontaktdaten finden Sie auch hier:
Wir möchten gerne so regional wie möglich, sinnvolle Maßnahmen zur Aufforstung und Wald- und Naturraumentwicklung umsetzen. Daher ist unser Ansatz, so weit wie möglich zunächst in der Gemeinde Wesertal sowie im Forstamt Reinhardshagen Maßnahmen umzusetzen. Wir prüfen, ob und wie wir die Ausgleichsmaßnahmen möglichst regional durchführen und sind hierzu im Austausch mit HessenForst.
Als eine der Ausgleichsmaßnahmen ist zum Beispiel die Verjüngung eines etwa 3 ha großen Waldareals entlang des Föhrenbachs geplant. Hier sollen abgestorbene und umgestürzte Fichten entnommen und heimische Laubbäume angepflanzt werden. Dieser Waldumbau wird sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken und schafft, dank der Wiedernutzbarmachung eines derzeit gesperrten Wanderwegs, einen positiven Mehrwert für Anwohner*innen und Tourist*innen.
Im Rahmen der Aufstellung des Teilregionalplans Energie Nordhessen durch das Regierungspräsidium Kassel wurden in 2017 nach einem mehrjährigen Prozess insgesamt 169 Flächen (so genannte Vorranggebiete) für die Nutzung für Windenergieanlagen in den sechs Landkreisen in Nordhessen festgelegt. Als eines dieser 169 Gebiete ist auch ein Planungsgebiet zwischen Oedelsheim und Arenborn am Rappenhagen, das Windpark-Planungsgebiet KS07 (Arbeitsname: „westlich Arenborn“) festgelegt worden, für das die Planung des Windparks Rappenhagen durch Statkraft nun beginnt. Dabei wurden für Nordhessen einheitliche Kriterien zur Flächensuche festgelegt und angewandt. Neben den einheitlichen Abständen zu Ortschaften von 1.000 Metern sowie zu Einzelhäusern von 600 Metern wurden auch eine Vielzahl an Schutzflächen berücksichtigt und für die Windenergienutzung pauschal ausgeschlossen. So wurden unter anderem als so genannte „harte“ und „weiche“ Tabukriterien für die Nutzung der Windenergie folgende Schutzflächen ausgeschlossen, darunter: Naturschutzgebiete (NSG) Bestand und Planung, gesetzlich geschützte Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile > 5 ha, Nationalpark Kellerwald-Edersee, Biosphärenreservat Rhön, Natura 2000-Gebiete (bestimmte FFH- u. VSG-Gebiete), bestimmte Landschaftsschutzgebiete (LSG).
Auch als besonders schützenswert erachtete Waldgebiete wurden in diesem Prozess für die Nutzung mit Windenergieanlagen bereits pauschal ausgeschlossen. Dazu zählen: Schutz-, Bann- und Erholungswälder, sowie Wald mit Bodenschutzfunktion, Altholzinseln, Naturwaldreservate incl. Vergleichsflächen, forstliche Versuchsflächen, landschaftsprägender Wald, Bestattungswald/Friedhof.
Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen, wie bei dem Windpark Rappenhagen, sind grundsätzlich für die Windenergie vorgesehen und geeignet. Auch in der Abwägung der Regionalplanung zum Gebiet KS07 kommt das Regierungspräsidium Kassel zu dem Ergebnis, dass sich keine grundlegenden Hinderungsgründe für eine Umsetzung des Vorranggebietes ergeben. Den Flächensteckbrief zum Gebiet KS07 finden Sie auf Seite 66.
Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird für das konkrete Windpark-Vorhaben Rappenhagen nochmals untersucht werden, dass auch kleinräumige Schutzflächen nicht beeinträchtigt werden und dass entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Alle ausgewiesenen Wasserschutzgebiete befinden sich in ausreichendem Abstand zum Windpark-Gebiet. Keine Windenergieanlage steht innerhalb oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten. Spezielle hydrogeologische Untersuchungen sind deshalb nicht erforderlich.
Die artenschutzrechtliche Begleitplanung wurde durch das Umweltgutachter-Büro ecoda (Marburg/Dortmund/Münster) durchgeführt. Die Gutachten haben im Februar 2021 begonnen und untersuchten
das Verhalten von Brut-, Zug- und Rastvögeln sowie Fledermäusen im Revier hinsichtlich potenzieller Konflikte mit Windkraftanlagen. Die Untersuchungen sind nun abgeschlossen und die Ergebnisse belegen: Der Windpark ist ohne erhebliche Beeinträchtigungen für heimische Arten realisierbar.
Um mögliche Auswirkungen auf die Artenvielfalt auszuschließen oder geeignete Ausgleichsmaßnahmen definieren zu können, haben wir als einen der ersten Schritte nach Unterzeichnung des Planungsvertrags bereits im Februar 2021 Artenschutzrechtliche Untersuchungen gestartet. Weitere Untersuchungen folgten in 2022 (darunter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)). Die Untersuchungen sind nun abgeschlossen und die Ergebnisse belegen: Der Windpark ist ohne erhebliche Beeinträchtigungen für heimische Arten realisierbar.
Flachfundamente, die in der Regel eine Tiefe von bis zu ca. 3–4 m u. GOK haben, müssen vollständig zurückgebaut werden. Gegebenenfalls erforderliche bodenverbessernde Maßnahmen oder Tiefgründungen sind i.d.R. nicht zurückzubauen. Der Genehmigungsbehörde muss vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft hinterlegt werden, ansonsten darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Dies wird durch das Antragsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sichergestellt und als verpflichtende Nebenbestimmung in der Genehmigung verankert. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 1.000 € pro Meter (m) Nabenhöhe. Der Betreiber ist unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen für den Rückbau verantwortlich.
Die geplanten Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen sind gut prognostizierbar und bereits in der Gesamtenergieertragsprognose des Windparks berücksichtigt, und führen daher nicht zu weiteren Einbußen.
Die Liste der kollisionsgefährdeten Arten wird durch das Bundesnaturschutzgesetz klar geregelt. Es sind insgesamt 15 Arten, die aufgeführt sind. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gibt das BNatSchG den Bewertungsmaßstab vor. Alle anderen Arten sind artenschutzrechtlich demnach nicht als kollisionsgefährdet anzusehen.
*Artenliste Bundesnaturschutzgesetz: Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Steinadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wanderfalke, Baumfalke, Wespenbussard, Weißstorch, Sumpfohreule, Uhu
Richtig ist, Windräder verwirbeln die unteren mit den oberen Luftschichten. Nachts kann dies dazu führen, dass es am Boden unter den Anlagen wärmer bleibt. Dieser Effekt ist jedoch rein lokal und äußert gering – vor allem im Vergleich zu den eingesparten CO2-Emissionen, die für den globalen Temperaturanstieg verantwortlich sind. Im Übrigen haben Kohlekraftwerke, aber auch die fortschreitende Urbanisierung, denselben Effekt. Eine wesentliche Veränderung des Mikroklimas und einen signifikanten Einfluss auf die Vegetation konnte bisher mit wissenschaftlichem Konsens noch nicht festgestellt werden. Grund dafür ist die große räumliche Distanz von über 130 Metern zwischen Maschinenhaus und Baumkrone.
Die Anlagen werden mit dem digitalen Eis-Erkennungssystem BLADEcontrol ausgestattet werden. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen reguliert dieses System die Geschwindigkeit der Anlage, um Eisabwurf zu vermeiden. Dennoch kann es unter Umständen zu einem Eisansatz an den Rotorblättern kommen, der Eisabfall als Folge haben kann. An jeder Anlage wird über große Beschilderung auf möglicherweise herabfallende Eisbrocken im direkten Anlagenumfeld hingewiesen. Wegsperrungen wird es aus diesem Grund nicht geben.
Wie bei jeder Baustelle, wird es auch beim Bau des Windparks zu Einschränkungen kommen. Aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Kraneinsatz) wird es in der Bauphase punktuelle Wegsperrungen geben. Sobald der Bauzeitplan vorliegt, können wir Ihnen hierzu konkrete Informationen liefern.
Wir rechnen mit einer Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren plus etwaiger Verlängerung. Moderne Windenergieanlagen können mittlerweile eine Betriebsdauer von bis zu 30 - 35 Jahren haben.
Aktuell ist es noch zu früh, hierüber eine Aussage zu treffen. Das ist u.a. zukünftig auch davon abhängig, wie das Planungsrecht in ca. 25 bis 35 Jahren für ein mögliches Repowering aussieht. Bei einem geplanten Bau des Windparks Rappenhagen in 2026 und einer Betriebszeit von 20 bis 30 Jahren, kommt ein Rückbau oder ein Repowering frühestens in 2046 oder erst 2056 in Betracht.
In der aktuellen Abschätzung von rund 8 ha Flächenbedarf für den Windpark ist bereits der Bedarf für das Wegenetz mit eingerechnet.
Die Zufahrt zum geplanten Windpark Rappenhagen ist von der Landstraße L763 (Göttinger Straße) zwischen Oedelsheim und Arenborn geplant. Von dort aus nutzen wir das bestehende, gut ausgebaute Wegenetz von HessenForst im Forstrevier Oedelsheim. Die interne Zuwegung hat eine Länge von ca. 3 km.
Die Rotorblätter sind voraussichtlich bis zu 85 Meter lang. Es gibt verschiedene Spezialtransporter, die für den Rotorblatttransport eingesetzt werden können.
Rotorblätter wiegen i.d.R. 15 bis 25 Tonnen je Blatt.
Die Wege müssen nach Hersteller-Transportspezifikation ausgebaut werden. Für den Transport der Bauteile werden Zuwegungen in einer Breite von min. 4,5 m benötigt.
Die Zuwegung wird nur so weit ausgebaut wie erforderlich. Also von der Göttinger Straße (L763) bis zur letzten Windkraftanlage.
Die geplanten Windenergieanlagen liegen innerhalb der Gebietsgrenzen des Wind-Vorranggebiets KS 07 des Teilregionalplan Energie Nordhessen und befinden sich damit vollständig auf den Liegenschaften des Landes Hessen (HessenForst) in der Gemarkung Oberförsterei Oedelsheim, Flur 2, welche wiederum vollständig der Gemeinde Wesertal zugehörig ist, und nicht dem Forstgutsbezirk Reinhardswald zugeordnet ist.
Der Flächenverbrauch von Windenergie Onshore ist im Vergleich zum Flächenbedarf von PV-Freifläche in Deutschland um den Faktor 10 geringer, in Bezug auf die Bodeninanspruchnahme. Das heißt, Windenergieanlagen an Land in Deutschland sind damit – rein auf die Flächeninanspruchnahme auf dem Boden bezogen – 10- bis 15-mal effizienter hinsichtlich der erzeugten Energieausbeute/Fläche (kWh/m²).
In der Entwicklung von Solarparks wird mit rund einem Hektar Fläche pro 1 MW installierte Leistung gerechnet. Bei einem modernen Onshore-Windpark sind es je nach Anlage 5 bis 6 MW installierte Leistung.
Windenergie an Land in Deutschland hat mit rund 2.300 Volllaststunden im Vergleich zur Photovoltaik in Deutschland mit rund 1.000 Volllaststunden allerdings rund 2,3-mal so viel Erzeugungsstunden pro installiertem MW.
Aktuell planen wir im Wesertal nur das Projekt Rappenhagen.
Seit dem 17. Juli 2020 gibt es erstmals einen deutschland- und europaweiten Branchen-Standard für das Recycling und die Entsorgung von Windenergieanlagen. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) e. V. hat an diesem Tag die DIN SPEC 4866 mit dem Titel „Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Das Dokument legt Rahmenbedingungen für den Rückbau-Prozess fest - von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Auch Statkraft wird sich an dem Branchenstandard orientieren.
Statkraft plant Windenergieanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik. Inm Windpark Rappenhagen planen wir Anlagen mit bis zu 260 m Gesamthöhe (oberste Blattspitze).
Wir liegen mit den vor Ort gemessenen Windbedingungen über den Vorabschätzungen und den Anforderungen an die Mindestwindgeschwindigkeit seitens des Regierungspräsidiums Kassel. Unsere Windmessung vor Ort bestätigt die weiträumigere Vorabschätzung des Regierungspräsidiums Kassel und damit die Eignung des Windparkgebiets am Rappenhagen. Die korrekte Schlussfolgerung ist: Das Windvorranggebiet „KS 07, westlich Arenborn“ des Teilregionalplans Energie Nordhessen ist für Windenergie geeignet.
Für den Windpark Rappenhagen ist der Anlagentyp Vestas V172 geplant. Die Anlage hat ein Getriebe.
Die Kanzel (bzw. das Maschinenhaus) der geplanten Vestas V172 verfügt über Auffangeinrichtungen im Falle einer Leckage. Die Gondelverkleidung nimmt auslaufendes Öl auf und zusätzlich die öldichte Turmplattform. Dies ist nach Angaben des Anlagenherstellers zusammen so bemessen, dass austretende Flüssigkeiten sicher aufgefangen werden.
Es sind mehrere Richtlinien einzuhalten und die Sicherstellung des Boden- und Gewässer- sowie Trinkwasserschutzes wird durch die Genehmigungsbehörde nochmals kontrolliert.
Wichtig ist: Der geplante Windpark Rappenhagen mit allen 6 Windenergieanlagen befindet sich außerhalb eines amtlich festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebietes.
Das ist uns bekannt. Ein erstes Gespräch und gegenseitiges Kennenlernen zwischen Statkraft und dem Planer der Offenlandflächen am Waldrand hat im März 2022 stattgefunden.
Statkraft hat einen Planungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer der Forstflächen, dem Land Hessen (HessenForst) unterzeichnet, so dass wir nur Anlagen im Forst planen und errichten können.
Die Forstflächen machen eine Größe von 67 ha in der insgesamt 81 ha großen Wind-Vorranggebietsfläche KS 07 (Arbeitsname: westlich Arenborn) des Teilregionalplans Energie Nordhessen aus.
Ja, sechs Windenergieanlagen sind die maximale Anlagenanzahl, die auf den Forstflächen errichtet werden können, aufgrund der Mindestabstände, die die Windräder untereinander aufgrund von Turbulenzeinflüssen einhalten müssen. Im Laufe des Planungsprozess kann es allerdings sein, dass aufgrund von Änderungen in der Planung oder neuen Erkenntnissen weniger Anlagen geplant werden.
Die Baugrund-Untersuchungen wurden durch erfahrenes, regional ansässiges Unternehmen durchgeführt. Damit weisen wir die Standsicherheit der Anlagen nach.
Zum anderen ist zusätzlich zum Turbulenzgutachten die Standorteignung der Windenergieanlagen entsprechend der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt 2012) zu untersuchen und nachzuweisen. Grundlage für die Berechnungen bilden die Windparkkonfiguration und die Windbedingungen am Standort.
Aktuell liegen uns keine Kenntnisse vor, dass seismografische Anlagen im Umfeld vorhanden oder betroffen sind. Auch das RP Kassel macht hierüber in seinem Flächensteckbrief zum Vorranggebiet KS 07 (Arbeitsname: Westlich Arenborn) keine Aussage.
Die Erschließung soll von der Landstraße L763 (Göttinger Straße) erfolgen. Die Komponenten der Windkraftanlagen werden voraussichtlich von der A7 angeliefert. Welche Autobahn-Abfahrt von der A7 gewählt wird, und welche Orte durchfahren bzw. ggf. umfahren werden, steht aktuell noch nicht final fest.
Der produzierte Strom wird über die Mittelspannungsebene in das Hochspannungsnetz oder das örtliche Netz eingespeist. Der vorläufige Netzanschlusspunkt ist das bestehende Umspannwerk in Uslar in ca. 7 Kilometern Entfernung. Die Kabeltrasse zum Umspannwerk wird als Erdkabel geplant und damit unterirdisch verlegt.
Die Erschließung soll von der Landstraße L763 (Göttinger Straße) erfolgen. Die Komponenten der Windkraftanlagen werden voraussichtlich von der A7 angeliefert. Welche Autobahn-Abfahrt von der A7 gewählt wird, und welche Orte durchfahren bzw. ggf. umfahren werden, steht aktuell noch nicht final fest.
Über die Anfahrtswege der weiteren am Bau beteiligten Gewerke können wir aktuell noch keine Aussage treffen, dazu ist es heute noch zu früh. Dies hängt u.a. auch davon ab, wo die Unternehmen, die am Bau beteiligt sein werden, ihren Sitz haben.
Der Teilregionalplan Energie Nordhessen hat für die Ausweisung von Windvorranggebieten eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s in 140 Meter Nabenhöhe als einheitliches Kriterium festgesetzt. Viele Offenlandflächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, halten dieses Kriterium der Mindestwindgeschwindigkeit nicht ein. Die windstärksten Standorte befinden sich meistens auf Höhenlagen, welche wiederum meistens bewaldet sind. Das Regierungspräsidium Kassel hat nach einem mehrjährigen Prozess in 2017 insgesamt 169 Wind-Vorranggebietsflächen in den sechs Landkreisen in der Planungsregion Nordhessen ausgewiesen. Dort, und nur dort, sollen Windenergieanlagen errichtet werden. Dies entspricht einem Anteil von rund 2 % an der Regionsfläche, so wie dies auf dem Hessischen Energiegipfel in 2011 bereits errechnet wurde, damit Hessen bis zum Jahr 2050 seinen Endenergieverbrauch für Strom und Wärme zu 100 % aus Erneuerbaren Energien decken kann. Auf 98 % der Regionsfläche in Nordhessen sollen keine Windenergieanlagen stehen. Auch das ist durch den Regionalplan abgesichert und festgelegt. Die 169 Wind-Vorranggebiete in Nordhessen entsprechen insgesamt ca. 16.700 ha Fläche. Davon befinden sich über 85 % der Flächen mit insgesamt ca. 14.400 ha in Wäldern.
Aktuell planen wir im Wesertal nur das Projekt Rappenhagen. Die Vorranggebietsflächen KS 09 und KS 10 liegen ebenfalls auf den Flächen des Landes Hessen. Wir haben keine Informationen, ob und wann das Land Hessen plant, diese Flächen für die Windenergieplanung im Rahmen eines Bieterverfahrens öffentlich auszuschreiben.
Sollten zukünftig die Flächen KS 09 und KS 10 ausgeschrieben werden, werden wir eine Teilnahme an dem Verfahren prüfen. An der Ausschreibung für die Fläche KS 07 (Arbeitsname: Westlich Arenborn) haben sich insgesamt 27 Bieter beteiligt.
Informationen zu aktuell laufenden Bieterverfahren des Landes Hessen für Windenergieflächen im Forst finden Sie hier:
Wir freuen uns über Interesse am Thema Windenergie. Deshalb wird auch eine Windpark-Besichtigung grundsätzlich möglich sein. Genauso wie wir bereits Besichtigungen des in Betrieb befindlichen Pumpspeicherkraftwerks in Erzhausen oder des Laufwasserkraftwerks Werrawerk anbieten können, bieten wir interessierten Gruppen zukünftig gerne auch Besichtigungen des Windparks an. Angedacht ist auch, entweder im Zuge eines Windpark-Einweihungsfestes oder eines Tages der offenen Baustelle interessierten Bürgern einen Einblick in den Windpark zu ermöglichen.
Sollten Sie im Vorfeld bereits Interesse an einer Standortbesichtigung des Forstreviers rund um die geplanten Windenergieanlagen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wie der Bundesverband Windenergie (BWE) mitteilt, sind laut interner Schadensstatistik bisher überhaupt nur sieben Windkraftanlagen in Deutschland umgeknickt – inklusive der Nordex-Anlage. Der Verband erfasst seit 2005 Zwischenfälle bei Windkraftanlagen.
Angesichts von insgesamt 29.715 Windenergieanlagen in Deutschland im Juni 2021) kann man von einer absoluten Ausnahme sprechen. Erweitert man die Art des Schadens auf Abstürze von Rotorblättern, Rotorteilen oder der gesamten Gondel, ergibt sich eine Gesamtzahl von 34 Schadensereignissen im Betrachtungszeitraum. Die Standfestigkeit einer WEA wird über TÜV-Gutachten geprüft
Es wird ein typengeprüftes Standardfundament geplant. Geologische Baugrunduntersuchungen entscheiden je WEA-Standort über eventuell zusätzlich erforderliche Bodenverbesserungsmaßnahmen (Bodenaustausch) oder Tiefgründungen (Rüttelstopfsäulen o. Bohrpfähle). Die entsprechenden Gutachten liegen uns derzeit noch nicht vor.
Für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland brauchen wir beides – Freiflächen-PV und Windparks. Den Windpark Rappenhagen entwickeln wir, da das Gebiet im Raumordnungsplan als eines von vielen Windvorranggebieten ausgewählt wurde und wir gute Standortvoraussetzungen für Windkraft vorfinden.
Der Rückbau ist durch den Betreiber zu bezahlen. Eine Rückbauverpflichtung ist Teil der BImSchG-Genehmigung. Bevor mit dem Bau begonnen werden darf, muss der Genehmigungsbehörde eine Rückbaubürgschaft vorgelegt werden.
Neue Windenergieprojekte deutschlandweit werden derzeit noch nicht ohne Förderungen gebaut, sie finanzieren sich deutschlandweit derzeit noch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auch für den Windpark Rappenhagen ist aktuell noch vorgesehen, nach Erhalt der BImSchG-Genehmigung an der Ausschreibung Wind an Land der Bundesnetzagentur (BNetzA) teilzunehmen, zur Bewerbung um einen EEG-Einspeisetarif. Aktuell würde der Windpark Rappenhagen, wie andere Windparks in Deutschland auch, ohne Förderungen daher nicht gebaut werden. Wie dies in Zukunft (ab 2025) aussehen wird, das können wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Der Schutz geschützter Vogelarten ist Statkraft wichtig. Deshalb haben wir als einen der ersten Schritte im Projekt bereits im Februar 2021 mit umfangreichen Untersuchungen zu Fledermäusen und zur Avifauna begonnen. Der Schutz der Vogelarten muss sichergestellt werden. Dies wird auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG durch die Genehmigungsbehörde überprüft und sichergestellt. Hier wird die Obere Naturschutzbehörde (ONB) die Windpark-Planung begleiten und den Schutz geschützter Arten sicherstellen.
Mögliche Abschaltzeiten sind bereits in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Windparks Rappenhagen als Annahmen berücksichtigt.
Die Rückbaukosten sind als Rücklagen bereits in der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Windparks berücksichtigt. Die Höhe hat somit keinen unplanmäßigen Einfluss auf die avisierte Direktzahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh jährlich an die Kommunen im 2.500-Meter-Umkreis um den geplanten Windpark.
Betreiber von Erneuerbaren Energien Anlagen, insbesondere Windenergieanlagen, können sich im Rahmen eines förmlichen Bewerbungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine Strom-Einspeisevergütung mit 20-jähriger Laufzeit bewerben. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. eine BImSchG-Genehmigung vorliegen. Die Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Wind an Land sowie Solaranlagen werden in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen, von der BNetzA neu festgelegt. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land wurden auf 7,35 ct/kWh festgelegt. Statkraft plant eine Teilnahme an der Ausschreibung im Jahr 2025. Für das Jahr 2025 liegen die Höchstwerte noch nicht fest.
Derzeit werden in Deutschland erste Solarprojekte ohne Förderungen gebaut. Statkraft hat den größten förderfreien Solarpark Bayerns über einen 12-jährigen Stromabnahmevertrag (PPA – Power-Purchase-Agreement) ermöglicht und setzt sich für die weitere Marktintegration Erneuerbarer Energien ein, so dass Erneuerbare Energien zukünftig mehr und mehr ohne Förderungen auskommen. Neue Windenergieprojekte deutschlandweit werden derzeit noch nicht ohne Förderungen gebaut, sie finanzieren sich derzeit noch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auch für den Windpark Rappenhagen ist aktuell vorgesehen, an der Ausschreibung Wind an Land der Bundesnetzagentur (BNetzA) teilzunehmen, zur Bewerbung um einen EEG-Einspeisetarif. Aktuell würde der Windpark Rappenhagen, wie andere Windparks auch, ohne Subventionen daher nicht gebaut werden. Wie dies in Zukunft (ab 2025) aussehen wird, das können wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Wind und Solarenergie sind schon heute die günstigsten Stromerzeugungsformen überhaupt, und weitere Kostensenkungen in den nächsten Jahren sind zu erwarten. Weitere Informationen dazu finden Sie u.a. hier:
Ja, die verschiedenen Lebenszyklusphasen sind in der Berechnung eingerechnet.
Die Berechnung der CO₂-Einsparungen durch den Windpark Rappenhagen beruht auf der umfangreichen Berechnungsmethodik des Umweltbundesamtes (UBA) zur Ermittlung der Emissionen verschiedener Energieträger und der durch Erneuerbare Energien vermiedene Emissionen.
Als Lebenszyklusphasen können generell die Herstellungsphase bestehend aus Rohstoffabbau und -aufbereitung, der Produktion der Einzelkomponenten und der Errichtung, der Betrieb und der Rückbau (Recycling) der Windenergieanlage unterschieden werden. In der Analyse des UBA werden die Emissionen auf der Herstellungsseite (aus den Vorketten) und aus der benötigten fremdbezogenen Hilfsenergie berücksichtigt.
Die aktuellste Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA) mit dem Titel „Climate Change 37/2019 – Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2018“ (Dessau-Roßlau, November 2019) geht von einem Netto-Vermeidungsfaktor für Windenergieanlagen an Land von sogar 692,76 g/kWh CO2-Äq. aus. Die Untersuchung des UBA kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Deutschland beiträgt. Weitere Details der Berechnungsmethodik finden Sie auf Seite 47–50:
Ja, es gibt eine Rückbaugarantie.
Vor Baubeginn ist die Hinterlegung einer Rückbaubürgschaft bei der BImSchG-Genehmigungsbehörde (RP Kassel) notwendig, ansonsten darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Bei ganz alten Windenergieanlagen der ersten Generation, die noch ohne BImSchG-Genehmigung errichtet werden konnten, wurden in der Vergangenheit teilweise keine Rückbaubürgschaften vom Betreiber gefordert. Hieraus hat man gelernt. Darüber hinaus: Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern sind zwingendermaßen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig.
Die Höhe der geforderten Rückbaubürgschaft i.H.v. 1.000 EUR/Meter Nabenhöhe entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Die Höhe der Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde im Rahmen des BImSchG-Verfahrens festgelegt. Vor Baubeginn ist die Hinterlegung einer Rückbaubürgschaft notwendig, ansonsten darf mit dem Bau nicht begonnen werden.
Statkraft plant auf den Grundstücksflächen des Landes Hessen (HessenForst) im Forstrevier Oedelsheim einen Windpark im eigenen Auftrag.
Das Land Hessen gestattet Statkraft im Rahmen der Bereitstellung seiner Grundstücksflächen im Forst einen Windpark zu entwickeln, zu bauen und zu betreiben.
HessenForst hat im Sommer 2020 ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt, an dem sich insgesamt 27 interessierte Windpark-Planungsfirmen beteiligt haben, um einen Projektentwickler für die Planung eines Windparks auf den Flächen zwischen Oedelsheim und Arenborn zu finden. Statkraft hat am 21. August 2020 den Zuschlag gewonnen, und damit das Recht des Grundstückseigentümers einen Windpark zu entwickeln.
Zuvor hat bereits 2017 das Regierungspräsidium Kassel ein Windpark-Planungsgebiet zwischen Arenborn und Oedelsheim festgelegt. Dieses sogenannte „Wind-Vorranggebiet“ hat den Namen „KS07 (Arbeitsname: „westlich Arenborn“) und ist Teil des Teilregionalplans Energie Nordhessen, in dem insgesamt 169 Wind-Vorranggebiet in sechs Landkreisen in ganz Nordhessen festgelegt wurden. Das Windpark-Planungsgebiet zwischen Arenborn und Oedelsheim ist 81 ha groß, und min. 1 km von Arenborn und min. 1 km von Oedelsheim entfernt. Die Grenzen des Gebiets sind vom Regierungspräsidium Kassel festgelegt. Windenergieanlagen dürfen nur innerhalb der Gebietsgrenzen geplant und errichtet werden. Deshalb sind auch nur maximal sechs Windenergieanlagen auf den Forstflächen möglich. Weitere Details zum Wind-Vorranggebiet „KS07 (Arbeitsnahme: westlich Arenborn)“ finden Sie auf den Seiten des RP Kassel, in den Flächensteckbriefen auf Seite 66.
Auf dem Hessischen Energiegipfel wurde bereits 2011 das Ziel festgelegt, dass bis 2050 der Endenergieverbrauchs in Hessen (Strom und Wärme) möglichst zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Dieses Ziel ist nur mit Windenergie und Solarenergie zu erreichen. Für die Windenergie müssen dafür 2 % der gesamten Landesfläche von Hessen für die Nutzung mit Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Mit Erteilung einer Baugenehmigung nach BImSchG geht auch eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber einher, die als Nebenbestimmung durch das Regierungspräsidium sichergestellt wird. Eine zu hinterlegende Rückbaubürgschaft soll den Rückbau finanziell absichern. Die Höhe der zu erbringenden Rückbaubürgschaft wird seitens Regierungspräsidium vorgegeben und ist vom Betreiber vor Baubeginn nachzuweisen und zu hinterlegen, sonst darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Statkraft sichert den Rückbau des Windparks zu. Nach unserem Kenntnisstand und auch nach Meinung des Forstamts ist ein Herausnehmen der Pfähle in 20 Meter Tiefe dabei allerdings nicht notwendig, da auch darüber wieder Wald entstehen wird. Sollten die Gutachten dies einfordern, prüfen wir den Sachverhalt erneut.
Wir freuen uns über jeden, der sich für das Gelingen der Energiewende und für das Projekt einsetzen möchte. Sie können dabei auf vielfältige Weise zur Energiewende und zum Windpark-Projekt Rappenhagen beitragen. Nehmen Sie dazu gerne auch direkt Kontakt mit uns auf, dann können wir individuell besprechen, in welchem Themenfeld Sie sich gerne einbringen möchten und können. Schreiben Sie uns gerne an: windpark-rappenhagen@statkraft.de, oder markus.schoppmann@statkraft.com
Wir möchten die Bürger auch finanziell am Windpark Rappenhagen beteiligen. Dabei freuen wir uns über möglichst viele Interessenten. Unter anderem möchten wir ein Windrad zum Betrieb durch Bürger als so genannte „Bürgerwindenergieanlage“ anbieten. Haben Sie Interesse und ggf. bereits Erfahrung, sich selbst aktiv in einer Bürgerenergiegenossenschaft einzubringen? Sprechen Sie uns gerne an.
Den Flächenbedarf, den eine Windenergieanlage benötigt, möchten wir im doppelten Umfang durch Aufforstungs- bzw. Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen in der Region kompensieren. Haben Sie Ideen, für Maßnahmen, die wir vor Ort umsetzen können und über die Sie sich bzw. Ihr Ort freuen würde? Sprechen Sie uns gerne an.
Haben Sie bzw. Ihr Bekanntenkreis oder weiteres Umfeld weiteres Interesse am Themenfeld Energiewende? Haben Sie Interesse, einmal unser Pumpspeicherkraftwerk in Erzhausen, oder die unter Denkmalschutz stehende historische Turbinenhalle des Werrawerks in Hann. Münden zu besichtigen, und mehr über die Energiewende sowie das Zusammenspiel von Wasserkraft, Windenergie und Solarenergie zu erfahren? Sprechen Sie uns gerne an.
Sind Fragen noch unbeantwortet geblieben? Was sind Ihre persönlichen, individuellen Fragen? Gerne biete ich auch an, mich mit Ihnen (oder gerne auch einer Gruppe, sollten Sie Vertreter eines Vereins oder einer Gruppe sein) vor Ort zu treffen, und Ihre Fragen zu beantworten. Sprechen Sie uns gerne an.
Statkraft wird insgesamt drei Modelle der finanzielle Bürgerbeteiligung anbieten.
1) Direkterwerb und Eigenbetrieb einer Windenergieanlage durch Bürger bzw. eine oder mehrere Bürgerenergiegenossenschaften.
2) Das Angebot eines Nachrangdarlehens als Sparmöglichkeit (auch bekannt unter: „Crowd Funding“).
3) Die Direktzahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh jährlich an die Kommunen im 2.500-Meter-Umkreis um den geplanten Windpark.
Statkraft begrüßt die Neugründung von einer vor Ort ansässigen Bürgerenergiegenossenschaft sowie das Engagement bereits existierender, erfahrener Bürgerenergiegenossenschaften aus der Region.
Zu allererst sollen sich die Bürger der Gemeinde Wesertal am Projekt beteiligen können.
Ja, das ist möglich.
Wir möchten die Bürger auch finanziell am Windpark Rappenhagen beteiligen. Dabei freuen wir uns über möglichst viele Interessenten. Unter anderem möchten wir ein Windrad zum Betrieb durch Bürger als so genannte „Bürgerwindenergieanlage“ anbieten. Haben Sie Interesse und ggf. bereits Erfahrung, sich selbst aktiv in einer Bürgerenergiegenossenschaft einzubringen? Sprechen Sie uns gerne an.
Den Flächenbedarf, den eine Windenergieanlage benötigt, möchten wir im doppelten Umfang durch Aufforstungs- bzw. Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen in der Region wieder gut machen. Haben Sie Ideen, für Maßnahmen, die wir vor Ort umsetzen können und über die Sie sich bzw. Ihr Ort freuen würde? Sprechen Sie uns gerne an.
Statkraft wird erst nach Fertigstellung des Baus bzw. mit/nach Inbetriebnahme des Windparks den Bürger bzw. einer oder mehreren Bürgerenergiegenossenschaften das Angebot zum Kauf einer Windenergieanlage im Eigenbetrieb unterbreiten. Sollte kein Interesse bestehen, wird Statkraft die Anlage weiterbetreiben, und die Anlagen nicht zurückbauen.
Statkraft wird, soweit möglich, die regionale und kommunale Wertschöpfung stärken. Wo es möglich sein wird, werden wir lokale und regionale Partner in das Projekt einbinden. Dies beginnt damit, dass wir während der Planungsphase bereits erfahrene Gutachter und Dienstleister aus der Region einbinden oder Bauunternehmen aus der Region für die Errichtung des Windparks nutzen werden, sofern sie entsprechende Leistungen anbieten können. Die 12-monatige LiDAR-Windmesskampagne, die Anfang April 2021 gestartet ist, wird beispielsweise durch ein Büro aus Kassel durchgeführt. Erste technische Vermessungsarbeiten und Aufnahmen des Geländemodells wurden ebenfalls durch ein erfahrenes Vermessungsbüro aus Kassel durchgeführt.
Im Rahmen der Bauphase kommt es in der Regel auch zu einem größeren Bedarf an Übernachtungen vor Ort für Techniker, Bauarbeiter und Ingenieure der verschiedenen Gewerke.
Durch die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten möchten wir den Bürgern wie auch den Gemeinden einen Vorteil durch das Projekt ermöglichen. Statkraft wird insgesamt drei Modelle der finanzielle Bürgerbeteiligung anbieten.
1) Direkterwerb und Eigenbetrieb einer Windenergieanlage durch Bürger bzw. eine oder mehrere Bürgerenergiegenossenschaften.
2) Das Angebot eines Nachrangdarlehens als Sparmöglichkeit (auch bekannt unter: „Crowd Funding“).
3) Die Direktzahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh jährlich an die Kommunen im 2.500 m Umkreis um den geplanten Windpark.
Darüber hinaus möchten wir sinnvolle Maßnahmen zur Wald- und Naturraumentwicklung vor Ort umsetzen. Diese Maßnahmen wollen wir im doppelten Umfang zum benötigten Flächenbedarf umsetzen. Hier möchten wir Ihre Vorschläge gerne einbinden. Sprechen Sie uns gerne an.
Die Zahlung an die Kommune sind abhängig vom Windangebot und dem Stromertrag je Windrad, aber auch von Anzahl der Windenergieanlagen. Je mehr Windenergieanlagen und je mehr Strom diese erzeugen, desto mehr Geld kann an die Kommune ausbezahlt werden.
Die Windparkerträge können zwar jährlich nach oben oder unten schwanken. Der langfristige Ertrag über 20 Jahre wird jedoch relativ verlässlich ermittelt. Dies geschieht durch eine 12-monatige Windmessung und anschließend zwei unabhängige langzeitkorrigierte Windgutachten, die auch die Basis für die Projekt-Finanzierung sind.
Das Thema Brandschutz wird im Rahmen des BImSchG-Verfahrens umfassend betrachtet und wir müssen sehr strenge Auflagen erfüllen. Dazu gehört, dass wir ein standortspezifisches Brandschutzkonzept in Abstimmung mit der verantwortlichen Brandschutzdienststelle des Landkreis Kassel erstellen. Alle Auflagen werden eingehalten und erfüllt.
Die Windenergieanlagen verfügen über eigene technische Brandschutz- und Feuerlöschsysteme in den Anlagen selbst. Zusätzlich planen wir die Errichtung von 4 Löschwasser-Entnahmestellen mit jeweils 48 m³ im 150-300 m Umkreis um die Anlagen.
Brände in Windenergieanlagen kommen aufgrund von Sicherheits- und Lösch-Einrichtungen in den Anlagen sowie Fernüberwachung äußerst selten vor. Das Thema Brandschutz wird im Rahmen des BImSchG-Verfahrens umfassend betrachtet und wir müssen sehr strenge Auflagen erfüllen. Dazu gehört, dass wir ein standortspezifisches Brandschutzkonzept in Abstimmung mit der verantwortlichen Brandschutzdienststelle des Landkreis Kassel erstellen. Alle Auflagen werden eingehalten und erfüllt.
Die Windenergieanlagen verfügen über eigene technische Brandschutz- und Feuerlöschsysteme in den Anlagen selbst. Zusätzlich planen wir die Errichtung von 4 Löschwasser-Entnahmestellen mit jeweils 48 m³ im 150-300 m Umkreis um die Anlagen.
Im Rahmen des Brandschutzkonzepts erstellen wir Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Diese dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden der WEA-Standorte im Brandfall. In der Regel ist zusätzlich vor Baubeginn eine Einführung und gemeinsame Übung mit den lokalen Feuerwehren vorgesehen.
Die Windenergieanlagen verfügen über eigene technische Brandschutz- und Feuerlöschsysteme in den Anlagen selbst. Zusätzlich planen wir die Errichtung von 4 Löschwasser-Entnahmestellen mit jeweils 48 m³ im 150-300 m Umkreis um die Anlagen.
Die Finanzierung eines Löschhubschraubers ist aktuell unwahrscheinlich.
Die Zisternen werden nach aktuellem Kenntnisstand mit Wasser befüllt.
Die Befüllung der Löschwasser-Zisternen ist durch den Betreiber zu realisieren.
Die Löschwasser-Menge ist ausreichend. Die geplante Menge geht weit über das gesetzlich vorgesehene Mindestmaß an Löschwasser-Bevorratung in Windparks hinaus und ist in Abstimmung mit der verantwortlichen Brandschutzdienststelle im Landkreis ermittelt worden. Mit dieser Wassermenge soll im Brandfall die weitere Ausdehnung des Feuers verhindert werden. Der darüber hinaus evtl. benötigte Löschwasser-Bedarf ist durch die örtlichen Feuerwehren zu organisieren.
Im Rahmen einer frühzeitigen Abklärung mit der Oberen Wasserbehörde (OWB) des RP Kassel konnten wir bereits klären, dass weder ein Trinkwasser- noch ein Heilquellenschutzgebiet durch die Windenergieanlagen beeinträchtigt ist.
Alle ausgewiesenen Wasserschutzgebiete befinden sich in ausreichendem Abstand zum Windpark-Gebiet. Keine Windenergieanlage steht innerhalb oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten.
Die Sicherstellung des Wasserschutzes ist Statkraft wichtig. Die Behauptung in der Frage, dass sich der gesamte Wasserhaushalt ändern wird, ist nicht belegt.
Die geplanten Anlagen des Herstellers Vestas sind vergleichbar mit Anlagen des Herstellers Nordex. Anlagen der Delta4000 Produktreihe von Nordex – dazu zählt auch die N163/5.X – enthalten folgende Flüssigkeiten: 1. Kühlflüssigkeit: ca. 300 l, 2. Generatorlager-Fett: 12 kg, 3. Hydrauliksystem-Öl: ca. 5 l, 4. Getriebe-Öl: ca. 700 l, 5. Rotorlager-Fett: ca. 60 kg, 6. Transformator-Öl: ca. 2.000 l, 7. Azimutgetriebe-Öl: 132 l, 8. Azimutdrehverbindung-Fett: ca. 8 kg, 9. Pitchdrehverbindung-Fett: ca. 35 kg, 10. Pitchgetriebe: ca. 33 l.
Details hierzu können den technischen Produktblättern des Anlagenherstellers Vestas entnommen werden. Diese Daten werden auch der Genehmigungsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Es sind mehrere Richtlinien einzuhalten und die Sicherstellung des Boden- und Gewässer- sowie Trinkwasserschutz wird durch die Genehmigungsbehörde nochmals kontrolliert.
Die Kanzel (bzw. das Maschinenhaus) der geplanten Vestas V172 verfügt über Auffangeinrichtungen im Falle einer Leckage. Die Gondelverkleidung nimmt auslaufendes Öl auf und zusätzlich die öldichte Turmplattform. Dies ist nach Angaben des Anlagenherstellers zusammen so bemessen, dass austretende Flüssigkeiten sicher aufgefangen werden.
Der sich aus der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ergebende allgemeine Schallimmissionsschutz trägt dem Thema Infraschall-Emissionen in ausreichendem Maße Rechnung. Hierfür bedarf es keiner gesonderten Gutachten-Erstellung. Es ist wissenschaftlicher Konsens und in einer Vielzahl an Studien und Messkampagnen untersucht, dass Infraschall von Windenergieanlagen in Entfernungen von 1.000 m (und bereits in weit geringerer Entfernung) deutlich unterhalb von Infraschall aus alltäglichen Umgebungsgeräuschen im Alltag der Menschen liegt. Der Windpark Rappenhagen wird mindestens 1.000 m entfernt von den nächstgelegenen Häusern liegen.
Hierzu sei verwiesen auf eine umfangreiche Messkampagne des Landesumweltamts Baden-Württemberg (LUBW). Das LUBW hat in den Jahren 2013-2015 in einer mehrjährigen Messkampagne Infraschall gemessen und kommt zu dem Ergebnis:
1. Die Infraschallpegel in der Umgebung von Windkraftanlagen liegen bei den durchgeführten Messungen auch im Nahbereich – bei Abständen zwischen 120 m und 300 m – deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.
2. In 700 m Abstand von den Windenergieanlagen war bei den Messungen zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Anlage der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert oder nur in geringem Umfang erhöht. Der Infraschall wurde im Wesentlichen vom Wind erzeugt und nicht von den Anlagen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/infraschall
Jüngst entschuldigte sich Peter Altmaier, für falsche zu hohe Infraschall-Darstellung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die jahrelang von Windenergiekritikern fälschlicherweise zitiert wurde (Peter Altmaier entschuldigt sich für Rechenfehler bei Windkraft-Schallbelastung - DER SPIEGEL)
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bürgerforum Energieland Hessen (BFEH) Faktencheck Windenergie und Infraschall
Alle geltenden Richtwerte zum Schallimmissionsschutz der umliegenden Orte und Häuser werden eingehalten werden. Die deutschlandweit geltenden Richtwerte sind in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) geregelt. Dazu ist ein Schallgutachten zu erstellen, welches die Schallemissionen ermittelt und sicherstellt, dass die Anlagen die Richtwerte einhalten. Hierzu werden wir ein Gutachten erstellen, und Ihnen im Rahmen einer der nächsten Veranstaltungen vorstellen, sobald dieses vorliegt.
Windenergieanlagen müssen, um eine Genehmigung zum Bau zu erhalten, das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG durchlaufen. Das Gesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Nähere Informationen zum BImSchG sowie zur TA Lärm finden Sie unter:
Alle geltenden Richtwerte zum Schallimmissionsschutz der umliegenden Orte und Häuser müssen eingehalten werden. Das umfasst sämtliche Windparks in der Region. Auch bei einer Kumulation mehrerer Windparks dürfen die Richtwerte nicht überschritten werden. Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Schallschutzrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden.
In den vergangenen trockenen Jahren sind erhebliche Schäden in den Wäldern entstanden, auch hier vor Ort im Wesertal, im Forstgutsbezirk des Forstamts Reinhardshagen sowie im Forstrevier Oedelsheim. Der menschengemachte Klimawandel ist für die aktuell bereits sichtbare Zerstörung der Wälder verantwortlich.
Windenergieanlagen sind ein Instrument, um den immer schneller voranschreitenden Klimawandel etwas entgegenzusetzen und den Ausstoß von CO₂-Emissionen weiter zu reduzieren. Der Windpark Rappenhagen kann rund 22.525 Haushalte mit erneuerbar erzeugtem Windstrom versorgen, und so jährlich 61.323 Tonnen CO₂ einsparen. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von rund 429 Millionen gefahren PKW-Kilometern, die mit einem Verbrennungsmotor zurückgelegt wurden. Ohne Windenergieanlagen ist die Energiewende hin zu einer CO₂-neutralen Energiegewinnung nicht möglich.
In den vergangenen Jahren sind im Forstamt Reinhardshagen mit einer Gesamtfläche von 23.630 ha bereits über 3.000 ha Schadensflächen im Forst entstanden, die auf Orkan Friederike, Dürre und einhergehenden Borkenkäferbefall im Zusammenhang mit dem Klimawandel zurückzuführen sind.
Statkraft erkennt die Bedeutung des Waldes mit seiner Klimaschutzfunktion an. Windenergieanlagen im Forst sind zusätzlich erforderlich, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Der Flächenbedarf einer Windenergieanlage beträgt ca. 1 ha. Statkraft verpflichtet sich dazu, im doppelten Umfang, d.h. in der Größenordnung von 2 ha pro Windrad Aufforstung sowie Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus nutzt Statkraft für die Standortwahl der Anlagen im Forst so weit wie möglich bereits baumfreie Flächen bzw. Schadflächen, und hat den Anspruch, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer HessenForst den Eingriff im Forst so gering wie möglich zu gestalten.
Der Klimawandel ist menschengemacht und Statkraft setzt sich weltweit für die Transformation hin zu einer auf regenerative Energien basierenden Energieerzeugung ein: Erneuerbare Energien sind nicht ein Teil der Lösung, sie sind DIE Lösung!
Es gibt sicherlich eine Vielzahl an guten Ideen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Gemeindevertreter.
Der menschengemachte Klimawandel ist für die aktuell bereits sichtbare Zerstörung der Wälder verantwortlich. In den vergangenen Jahren sind erhebliche Schäden in den Wäldern entstanden, auch hier vor Ort im Wesertal, im Forstgutsbezirk des Forstamts Reinhardshagen sowie im Forstrevier Oedelsheim. In den vergangenen 3 Jahren sind im Forstamt Reinhardshagen mit einer Gesamtfläche von 23.630 ha bereits über 3.000 ha Schadensflächen im Forst entstanden, die auf Orkan Friederike, Dürre und einhergehenden Borkenkäferbefall im Zusammenhang mit dem Klimawandel zurückzuführen sind. Statkraft erkennt die Bedeutung des Waldes mit seiner Klimaschutzfunktion an. Windenergieanlagen im Forst sind zusätzlich erforderlich, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Der Flächenbedarf einer Windenergieanlage beträgt ca. 1 ha. Statkraft verpflichtet sich dazu, im doppelten Umfang, d.h. in der Größenordnung von 2 ha pro Windrad Aufforstung sowie Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus nutzt Statkraft für die Standortwahl der Anlagen im Forst so weit wie möglich bereits baumfreie Flächen bzw. Schadflächen, und hat den Anspruch, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer HessenForst den Eingriff im Forst so gering wie möglich zu gestalten.
Im Forstrevier Oedelsheim mit einer Größe von ca. 2.000 ha liegen nach Auskunft des Forstamt Reinhardshagen bereits über 200 ha Schadflächen vor (Stand Juli 2020).
Das ist nicht Teil unseres Geschäftsmodells. Statkraft entwickelt, baut, betreibt und vermarktet Strom aus erneuerbare-Energie-Anlagen. Wir bieten unseren Kunden Lösungen rund um das Thema erneuerbare Energien an, z.B. für Betreiber von Wind- oder Solarparks, Stadtwerke, Energieversorger oder Industrie- und Gewerbekunden mit einer beträchtlichen Stromnachfrage.
Das Potential für den Ausbau erneuerbarer Energie ist groß in Hinblick auf die Klimaziele – auch in Deutschland. Wir haben in den vergangenen 20 Jahren viel Erfahrung in der Projektentwicklung von Windparks an Land und im Wasser gesammelt. Darum wollen wir auch in Deutschland verantwortungsvoll vorangehen.
Deswegen suchen wir frühzeitig den Dialog, bieten umfangreiche finanzielle Bürgerbeteiligung an, und kompensieren den Eingriff, den die Windenergieanlagen darstellen, im doppelten Umfang durch Aufforstung und Wald- und Naturraumentwicklung.
Für eine erfolgreiche Energiewende ist ein breiter Mix an regenerativen Erzeugungsarten, bestehend aus Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse notwendig. Dabei spielen alle Erzeugungsformen mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften eine wesentliche Rolle beim Umbau des Energiesystems in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt.
Die Wahl der Standorte im Forstrevier Oedelsheim findet in enger Abstimmung mit dem Revierförster sowie dem Forstamt Reinhardshagen statt. Gemeinsames Ziel von Statkraft und HessenForst ist es, den Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten und die Standortwahl so verträglich wie möglich zu gestalten.
Aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels verändert sich der Forst aktuell rasant. Im rund 2.000 ha großen Forstrevier Oedelsheim sind bereits über 200 ha Flächen durch Auswirkungen des Klimawandels allein in den letzten 3 Jahren geschädigt bzw. mittlerweile komplett baumfrei (das entspricht ca. 10 % der Reviergröße). Die Auswirkungen des Klimawandels sind um ein Vielfaches größer als der Flächenbedarf von Windenergieanlagen.
Trocknisschäden im Wald sind zunehmend nicht mehr nur bei der Fichte, sondern mittlerweile sogar bei der Buche festzustellen. Der Wald verändert sich rasant. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren weitere Schadflächen entstehen.
Statkraft erkennt die Bedeutung des Waldes mit seiner Klimaschutzfunktion an. Windenergieanlagen im Forst sind zusätzlich erforderlich, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Der Flächenbedarf einer Windenergieanlage beträgt ca. 1 ha. Statkraft verpflichtet sich dazu, im doppelten Umfang, d. h. in der Größenordnung von 2 ha pro Windrad Aufforstung sowie Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus nutzt Statkraft für die Standortwahl der Anlagen im Forst so weit wie möglich bereits baumfreie Flächen bzw. Schadflächen, und hat den Anspruch, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer HessenForst den Eingriff im Forst so gering wie möglich zu gestalten.
Studien zum Thema Einfluss von Windenergievorhaben auf den Tourismus sind rar und häufig Regions-spezifisch.
Eine Besucherbefragung des Institut für Regionalmanagement im Auftrag des Naturpark Nordeifel im Deutsch Belgischen Naturpark Hohes Venn - Eifel aus dem Jahr 2012 zum Thema Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Eifel kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein kleiner Teil von Besuchern (6 %) aufgrund des Ausbaus der Windenergie auf einen Besuch der Region künftig verzichten würde. 91 % gaben an, dass sie wiederkommen würden (n = 1.326 Befragte). Die gleiche Befragung ermittelte auch, dass die große Mehrheit (87 %) die WEA nicht störend, bzw. störend aber hinnehmbar empfinden, und nur 12 % daran einen Anstoß nehmen (n = 1.142 Befragte).
Weil sie sich meist auf eine bestimmte Region konzentrieren, sind die Ergebnisse dieser Befragungen kaum verallgemeinerbar. Wie viele Touristen aufgrund der Windräder tatsächlich fernbleiben, ist selbst für einen einzelnen Urlaubsort schwer zu ermitteln - unter anderem, weil leichte Schwankungen von Besucherzahlen in Ferienregionen üblich sind.
Wir möchten durch umfassende Angebote der finanziellen Beteiligung für die Bürger und Gemeinden einen positiven Beitrag durch die Windenergie vor Ort schaffen. Neben dem Angebot des Eigenbetriebs einer Windenergieanlage durch die Bürger und Bürgerenergiegenossenschaften möchten wir ein Sparprodukt als Nachrangdarlehen (Stichwort: „Crowd Funding“) anbieten. Haben Sie Interesse, sich zu engagieren, dann sprechen Sie uns gerne an. Zusätzlich möchten wir den Gemeinden eine finanzielle Zahlung über das EEG 2021 anbieten. Darüber hinaus möchten wir weit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus im doppelten Umfang Aufforstungs- bzw. Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen vor Ort umsetzen. Hier sind für Vorschläge Ihrerseits dankbar. Sprechen Sie uns gerne an.
Uns ist bekannt, dass das Weserbergland eine beliebte touristische Region ist. Auch andere Regionen, in denen Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren errichtet wurden, lebten und leben weiterhin von Tourismus (z.B. Eifel, Ostfriesland). In vielen Regionen sind trotz eines teils sehr deutlichen Ausbaus von Windenergieanlagen die Touristen nicht ausgeblieben.
Uns ist bekannt, dass das Weserbergland eine beliebte touristische Region ist. Auch andere Regionen, in denen Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren errichtet wurden, lebten und leben weiterhin von Tourismus (z.B. Eifel, Ostfriesland). In vielen Regionen sind trotz eines teils sehr deutlichen Ausbaus von Windenergieanlagen die Touristen nicht ausgeblieben.
Eine Besucherbefragung des Institut für Regionalmanagement im Auftrag des Naturpark Nordeifel im Deutsch Belgischen Naturpark Hohes Venn - Eifel aus dem Jahr 2012 zum Thema Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Eifel kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein kleiner Teil von Besuchern (6 %) aufgrund des Ausbaus der Windenergie auf einen Besuch der Region künftig verzichten würde. 91 % gaben an, dass sie wiederkommen würden (n = 1.326 Befragte). Die gleiche Befragung ermittelte auch, dass die große Mehrheit (87 Prozent) die WEA nicht störend, bzw. störend aber hinnehmbar empfinden, und nur 12 % daran einen Anstoß nehmen (n = 1.142 Befragte).
Grundsätzlich können wir nur für unser Vorhaben sprechen. Wir möchten gerne gemeinsam mit Ihnen ein sinnvolles Projekt umsetzen, Ihre Anregungen und Wünsche berücksichtigen, und einen positiven Mehrwert durch den Windpark Rappenhagen vor Ort schaffen. Deswegen war es uns wichtig, Sie so früh wie möglich über die beginnenden Planungen zum Windpark zu informieren und mit Ihnen in den Dialog zu kommen. Durch gleich 3 Modelle der finanziellen Bürgerbeteiligung möchten wir einen positiven Beitrag schaffen. Darüber hinaus möchten wir durch umfangreiche Aufforstungs- sowie Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen im doppelten Umfang einen positiven Beitrag schaffen.
Im Sinne der Energiewende sollen die ausgewiesenen Windvorranggebiete bestmöglich und konzentriert mit Windenergieanlagen beplant und genutzt werden, um ausreichend Strom zu erzeugen. Die Konsequenz wäre ansonsten, dass weitere Wind-Vorranggebiete ausgewiesen werden müssten, wenn alle 169 Wind-Vorranggebiete in Nordhessen nur teilweise oder zur Hälfte ausgenutzt werden würden.
Das Wohl der Menschen und der Natur ist Statkraft wichtig. Deswegen setzt sich Statkraft aus Überzeugung für die Energiewende und Erneuerbare Energien ein. Im Rahmen der Planung des Windparks Rappenhagen ist uns wichtig, die Bürger so früh wie möglich in die Planung einzubinden, laufend zu informieren und auch finanzielle Vorteile durch das Vorhaben zu ermöglichen.
Uns ist bekannt, dass das Weserbergland eine beliebte touristische Region ist. Auch andere Regionen, in denen Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren errichtet wurden, lebten und leben weiterhin von Tourismus (z.B. Eifel, Ostfriesland). In vielen Regionen sind trotz eines teils sehr deutlichen Ausbaus von Windenergieanlagen die Touristen nicht ausgeblieben.
Eine Besucherbefragung des Institut für Regionalmanagement im Auftrag des Naturpark Nordeifel im Deutsch Belgischen Naturpark Hohes Venn - Eifel aus dem Jahr 2012 zum Thema Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Eifel kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein kleiner Teil von Besuchern (6 %) aufgrund des Ausbaus der Windenergie auf einen Besuch der Region künftig verzichten würde. 91% gaben an, dass sie wiederkommen würden (n = 1.326 Befragte). Die gleiche Befragung ermittelte auch, dass die große Mehrheit (87 %) die WEA nicht störend, bzw. störend aber hinnehmbar empfinden, und nur 12 % daran einen Anstoß nehmen (n = 1.142 Befragte).
Weil sie sich meist auf eine bestimmte Region konzentrieren, sind die Ergebnisse dieser Befragungen kaum verallgemeinerbar. Wie viele Touristen aufgrund der Windräder tatsächlich fernbleiben, ist selbst für einen einzelnen Urlaubsort schwer zu ermitteln - unter anderem, weil leichte Schwankungen von Besucherzahlen in Ferienregionen üblich sind.
Lassen Sie uns gerne dazu in den Austausch kommen. Wir begrüßen es sehr, wenn Sie Ihr Wissen und Ihre Sichtweise zu Auswirkungen auf den Tourismus in Ihrer Region teilen. Gerne biete ich auch an, dass wir uns vor Ort treffen können. Sprechen Sie uns gerne an.
Uns ist bekannt, dass das Weserbergland eine beliebte touristische Region ist. Auch andere Regionen, in denen Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren errichtet wurden, lebten und leben weiterhin von Tourismus (z.B. Eifel, Ostfriesland). In vielen Regionen sind trotz eines teils sehr deutlichen Ausbaus von Windenergieanlagen die Touristen nicht ausgeblieben.
Das ist nicht richtig. In Deutschland gehört Statkraft mit 73 Windparks und einer Gesamtkapazität von 614 MW zu den zehn größten Onshore-Windparkbetreibern. In der Region betreibt Statkraft seit 2009 außerdem die Laufwasserkraftwerke Werrawerk, Affoldern und Wahnhausen sowie das Pumpspeicherkraft in Erzhausen mit 220 MW.
Ja, das ist möglich. Wir freuen uns, wenn Sie Interesse daran haben, unser Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen zu besichtigen. Sprechen Sie uns gerne an.
Es gibt verschiedene Ansätze, um dazu beizutragen, dass das Stromnetz auch an Tagen mit hohem Anteil erneuerbarer Stromerzeugung im Gleichgewicht bleibt. Die Verantwortung das Stromnetz sicher zu betreiben obliegt den Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreibern.
Statkraft trägt auf der Erzeugungs- und Vermarktungsseite zu einem sicheren Stromnetz bei. Das Unternehmen bündelt beispielsweise mehr 1.400 Windturbinen und Solaranlagen von Drittunternehmen in einem virtuellen Kraftwerk. Mit diesem virtuellen Kraftwerk kann Statkraft, im Falle einer stürmischen Wetterlage an einem Feiertag, Windanlagen abregeln und somit für eine Entlastung des Netzes sorgen. Außerdem gleicht das Unternehmen mit dem Pumpspeicherkraftwerk in Erzhausen täglich Schwankungen im Stromnetz aus. Wenn besonders viel Wind weht und wenig Stromnachfrage da ist, kann das Pumpspeicherkraftwerk auch Strom speichern.
Statkraft ist zu 100 % im Besitz des norwegischen Staates und blickt auf mehr als 125 Jahre Entwicklung, Bau, Betrieb und Vermarktung von erneuerbarer Energie zurück. Angefangen mit Wasserkraft in Norwegen, ist Statkraft seit mehr als 20 Jahren im Bereich Windkraft aktiv und seit rund 10 Jahren auch im Bereich Solarenergie. Das Kredit-Rating A (Standard & Poors) sowie A- (Fitch Rating) attestiert Statkraft eine hohe und langfristige Finanzkraft. Statkraft hat die Unternehmensstrategie darauf ausgerichtet, erneuerbare Energie weltweit auszubauen und damit zur Transformation hin zu einem CO2-neutralen Energiesystem beizutragen. Das Unternehmen ist bereits heute in vielen Bereichen Wegbereiter der Energiewende. Statkraft ist überzeugt: „Erneuerbare Energien sind nicht ein Teil der Lösung, sie sind DIE Lösung".
Statkraft begrüßt, dass es im Zuge der Novelle des EEG 2021 seit 01.01.2021 Betreibern von Windenergieanlagen erlaubt ist, den umliegenden Gemeinden eine finanzielle Zahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh jährlich zukommen zu lassen, um von den Erlösen des Windparks direkt zu profitieren. Am Projekt Rappenhagen kann sich diese Summe auf rund 180.000 EUR jährlich für die umliegenden Gemeinden summieren. Das bedeutet auf einen Zeitraum von 20 Jahren für die Gemeinde Wesertal Einnahmen von rund 3 Mio. EUR sowie rund 540.000 EUR für die Stadt Uslar. Statkraft möchte dieses Angebot den umliegenden Gemeinden unterbreiten, um den Gemeinden dadurch eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Darüber hinaus begrüßen und unterstützen wir die Neugründung einer Bürgerenergiegenossenschaft sowie das Engagement bereits existierender Bürgerenergiegenossenschaften in der Region, damit die Bürgerwindenergieanlage, die Statkraft den Bürgern zum Eigenbetrieb anbieten möchte, erfolgreich realisiert wird.
Darüber hinaus wird Statkraft den Bürgern über ein Nachrangdarlehen ein Sparprodukt mit fester Verzinsung und fester Laufzeit, ab einer Summe von 500 Euro bis maximal 10.000 Euro als Beteiligungsmöglichkeit am Windpark anbieten (so genanntes „Crowd Funding“).
Das Potential für den Ausbau erneuerbarer Energie ist groß in Hinblick auf die Klimaziele – auch in Deutschland. Wir haben in den vergangenen 20 Jahren viel Erfahrung in der Projektentwicklung von Windparks an Land und im Wasser gesammelt. Darum wollen wir auch in Deutschland verantwortungsvoll vorangehen.
Deswegen suchen wir frühzeitig den Dialog, bieten umfangreiche finanzielle Bürgerbeteiligung an, und kompensieren den Eingriff, den die Windenergieanlagen darstellen, im doppelten Umfang durch Aufforstung und Wald- und Naturraumentwicklung.
Statkraft zahlt in den Märkten, in denen das Unternehmen aktiv ist Steuern. Daher zahlt Statkraft auch in Deutschland Steuern.
Die Geschäftsberichte eines Jahres werden zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht:
Das Projekt Rappenhagen ist aktuell das in der Region am weitest fortgeschrittene Projekt. Es gibt weitere Windpark-Planungen in Niedersachsen, Hessen und NRW.
Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie Fragen haben:
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