Das Fernsteuerbarkeits-Testat
Wir wollen Ihren Strom zu den bestmöglichen Bedingungen vermarkten. Um negative Strompreise zu vermeiden und in Echtzeit auf Marktmechanismen reagieren zu können, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Direktvermarkter technisch und vertraglich die Möglichkeit der Fernsteuerbarkeit einzuräumen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, ein Fernsteuerbarkeits-Testat als Nachweis für die Anforderung für Ihren Netzbetreiber durchzuführen.
Egal ob Sie einen neuen Park in Betrieb nehmen oder einen Neuvertrag bei einem Direktvermarkter abschließen möchten: Der Nachweis der Fernsteuerbarkeit sollte frühzeitig angestoßen werden. Ist der Nachweis der Fernsteuerbarkeit der Anlage erbracht, erhalten Anlagenbetreiber in der Regel monatlich die vereinbarte Vergütung vom Direktvermarkter und die Marktprämie vom Netzbetreiber.
Der Prozess zur Fernsteuerungsanbindung in Kürze
- Hersteller/FS-Dienstleister bitten, den VPN zu öffnen
- Erstellung aller relevanter Formulare für den Kunden
- Unterschriebene Versendung der Formulare durch den Kunden an den Netzbetreiber
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Wichtige Hinweise zum Fernsteuerbarkeitsprozess: Neuinbetriebnahme
Nach Inbetriebnahme und der Einrichtung des Fernzugriffs muss ein Regelungstest Ihrer Anlagen stattfinden. Dieser Regelungstest zeigt an, ob Ihre Anlage auch tatsächlich Live-Daten übermitteln kann und eine Regelung seitens des Direktvermarkters möglich ist. Wir benötigen zeitnah nach Inbetriebnahme die Inbetriebnahme-Protokolle, damit wir die Stammdaten vollständig in unsere Systeme implementieren und innerhalb ca. einer Woche an unseren technischen Fernsteuerungsdienstleister übermitteln können.
Wichtig ist hierbei, dass Ihr technischer Fernsteuerungsdienstleister die VPN-Anbindung herstellt, die Fertigmeldung an unseren technischen Fernsteuerungsdienstleister sendet und somit den Regelungstest auslöst. Sobald dieser erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten wir das Testat und erstellen die für Ihren Netzbetreiber notwendigen Dokumente (z.B. Formular §10b), die Sie unterschrieben an Ihren Netzbetreiber weiterleiten.
Zusätzlich bitten wir Sie, uns immer den Einbaubeleg der Fernsteuerungseinrichtung (Hardware) mit den Inbetriebnahme-Protokollen mitzuschicken.
Da zwischen uns und Ihrem technischen Fernsteuerungsdienstleister kein Vertragsverhältnis besteht, ist die direkte Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Ihrem technischen Fernsteuerungsdienstleister notwendig und liegt in Ihrer Verantwortung.
![Solarpaneele und Windanlagen](/globalassets/0/.de/1-pictures/list-image/afbeelding-statkraft-pagina-website-over-ons.jpg?width=1280&quality=80)
Wichtige Hinweise zum Fernsteuerbarkeitsprozess: Wechsel von anderem Direktvermarkter zu Statkraft (Bestandsanlagen)
Zur Vertragserstellung benötigen wir sehr zeitnah die Inbetriebnahmeprotokolle und den Fernsteuerungseinbaubeleg, damit ein Regelungstest für Ihre Anlage stattfinden kann. Dieser Regelungstest zeigt an, ob Ihre Anlage auch tatsächlich Live-Daten übermitteln kann und eine Regelung seitens des Direktvermarkters möglich ist. Wir benötigen zeitnah nach Inbetriebnahme die Inbetriebnahme-Protokolle, damit wir die Stammdaten vollständig in unsere Systeme implementieren und innerhalb ca. einer Woche an unseren technischen Fernsteuerungsdienstleister übermittelt können.
Wichtig ist hierbei, dass Ihr technischer Fernsteuerungsdienstleister die VPN-Anbindung herstellt, die Fertigmeldung an unseren technischen Fernsteuerungsdienstleister sendet und somit den Regelungstest auslöst. Sobald dieser erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten wir das Testat und erstellen die für Ihren Netzbetreiber notwendigen Dokumente (z.B. Formular §10b), die Sie unterschrieben an Ihren Netzbetreiber weiterleiten.
Zusätzlich bitten wir Sie, uns immer den Einbaubeleg der Fernsteuerungseinrichtung (Hardware) mit den Inbetriebnahme-Protokollen mitzuschicken.
Da zwischen uns und Ihrem technischen Fernsteuerungsdienstleister kein Vertragsverhältnis besteht, ist die direkte Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Ihrem technischen Fernsteuerungsdienstleister notwendig und liegt in Ihrer Verantwortung.
Warum ist die Fernsteuerbarkeit gerade für erneuerbare Energieträger so relevant?
Erneuerbare Energien und Windstrom im Besonderen fluktuieren: Sie können nicht eingeschaltet werden, wenn der Anlagenbetreiber dies möchte. Windstrom ist das Produkt der Wetterbedingungen bzw. Windgeschwindigkeiten einer spezifischen Zeitspanne an dem spezifischen Standort.
Diese Windgeschwindigkeiten lassen sich natürlich prognostizieren, sind aber genauso wie das Wetter selbst nicht mit absoluter Gewissheit vorhersehbar. Wir als Direktvermarkter befinden uns in der schwierigen Situation, den Großteil der zu erwartenden Strommengen stundenscharf und dann noch 15 minutenscharf bereits am Vortag handeln zu müssen (Day-Ahead-Markt).
Am entsprechenden Liefertag wird die Prognose wiederum von der vortägigen Day-Ahead-Prognose abweichen. Im Intraday-Markt entscheidet sich, ob diese Mengen gehandelt werden sollten (positive Preise am Markt) oder ob es wirtschaftlicher wäre, diese Mengen gar nicht erst zu produzieren (negative Preise am Markt). Die Intraday-Preise wiederum korrelieren mit dem Bedarf und der Produktion aller Energiemengen in Deutschland. Das heißt, dass bei zu hoher Einspeisung im Netz die Preise negativ werden können, da dieser Strom in dieser spezifischen Zeitspanne nicht benötigt wird, oder schlimmer sogar negative Folgen haben kann.
Das deutsche Stromnetz muss stets mit einer 50-Hertz-Netzfrequenz betrieben werden, damit technische Geräte einwandfrei funktionieren. Dies ist nur gewährleistet, sofern Energieverbrauch und Energieproduktion sich die Waage halten. Dieses System ist nicht komplett starr, jedoch können Abweichungen von Verbrauch und Produktion zu Erhöhung oder Verringerung der Netzfrequenz führen.
Steigt oder fällt die Netzfrequenz auf ein kritisches Niveau, kann es im Ernstfall zu einem kompletten Blackout oder einer Abspaltung einzelner Netzgebiete kommen. Daher ist die Fernsteuerbarkeit auch und gerade für Erneuerbare Energien ein wichtiges Instrument, um ein stabiles Stromnetz zu gewährleisten.
Sie haben Fragen zum Thema Fernsteuerbarkeitstestat?
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